Datum
03.05.2022
Titel
Marktstudie Tarianalyse Cyberversicherung (Gewerbe) – Aktuelle Kriegsklauseln in den AVB
Inhalt
Die Cyberversicherung ist gemeinhin eine Erweiterung bzw. Kombination von „Sachversicherung“ plus „Betriebsunter-brechungsversicherung“ und „Haftpflichtversicherung“.
Es handelt sich um eine Mischung aus Eigen- und Fremdschadenkomponenten wie Datenwiederherstellung, Forensik, Krisen-kommunikation, Lösegeldzahlungen, Haftungsansprüche durch Dritte und auch finanzielle Verluste durch Betriebsunterbrechungen.
Analog zu anderen Haftpflichtversicherungszweigen vereinbaren die Vertragspartner in der Regel eine pauschale Deckungssum-me für alle Elemente.
Die Versicherungsbedingungen privater Versicherungsverträge enthalten regelmäßig ein Leistungsverweigerungsrecht des Ver-sicherungsunternehmens in den Fällen, in denen die Schädigung unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht wird (sogenannte „Kriegsklausel“). Im Zuge des Ukraine-Krieges ist diese Klausel bei Cyberpolicen besonders in den Blickpunkt gerückt.
In unserer Analyse untersuchen wir die konkrete Ausgestaltung dieser Klausel in den we-sentlichen am deutschen Versicherungsmarkt vorhandenen Cybertarifen für Gewerbekunden und nehmen jeweils eine Einschätzung zur Transparenz aus Kundensicht vor.