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Absicherung im Pflegefall: Wege zur Pflegevollversicherung mit der Pflegezusatzversicherung

Datum
22.04.2024

Titel
Absicherung im Pflegefall: Wege zur Pflegevollversicherung mit der Pflegezusatzversicherung

Inhalt

Die Pflegelandschaft in Deutschland steht vor einer Reihe von Herausforderungen, von der zunehmenden Knappheit personeller Ressourcen bis zur Finanzierung im demografischen Wandel. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der – steigenden – Pflegekosten und mutet den Menschen zusätzlich eigenverantwortliche Pflegevorsorge zu.

 

Die steigenden Kosten der Pflege haben in den vergangenen Jahren bereits einige Leistungsreformen in der Pflegeversicherung nach sich gezogen. Das hat die Beiträge der Pflegeversicherten laufend erhöht. Dennoch steigen trotz der Leistungsreformen die Eigenanteile ambulant wie stationär weiter an. Zuletzt hat das Bundeskabinett im April 2023 eine weitere Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht1, die dazu geführt hat, dass der Beitragssatz der Sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV) zum 01.07.2023 von 3,05 auf 3,4 Prozent (für Kinderlose von 3,4 auf 4,0 Prozent) gestiegen ist.

 

Fast zeitgleich zum Beschluss des Bundeskabinetts stellte ein Expertenrat einen Vorschlag für eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung vor, der sozialpolitische Flankierungen vorsieht und als verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzversicherung eine Ergänzung der Zuschüsse nach § 43c SGB XI vorsieht, so dass zukünftig die pflegebedingten Eigenanteile bei einer stationären Versorgung abzüglich eines Selbstbehaltes vollständig abgesichert wären. Bereits im Jahr davor veröffentlichte der PKV-Verband einen Vorschlag für einen ‚Neuen Generationenvertrag für die Pflege‘, der die umlagefinanzierten Leistungen des SGB XI auf das heutige Niveau begrenzt und die zukünftige Leistungsentwicklung auf die kapitalgedeckte Vorsorge verweist.

 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erscheinen solche Überlegungen sinnvoll. Waren 2017 deutschlandweit 3,3 Millionen Menschen pflegebedürftig, betrug die Zahl 2022, nicht zuletzt infolge des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, bereits 5,2 Millionen, was einen Anstieg von 58 % bedeutet. Dieser steigenden Zahl von Leistungsempfängern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszahler gegenüber. Bereits bis 2035 ist in den westdeutschen Flächenländern mit einem Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter um bis zu 11 % und in den östlichen Flächenländern sogar um bis zu 15 % zu rechnen.

 

Die Notwendigkeit einer privaten Absicherung für den Pflegefall wird auch laut einer Forsa-Umfrage, die im Auftrag der DAK im Jahr 2023 durchgeführt wurde, deutlich. Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass sich die Menschen in Deutschland durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht ausreichend abgesichert sehen. So gaben 65 % der Befragten an, dass die Pflegeversicherung im Allgemeinen eher (52 %) oder sehr (13 %) schlecht für den Pflegefall absichert. Ebenso macht sich über die Hälfte der Befragten sehr große (14 %) oder große (40 %) Sorgen um die finanzielle Absicherung, insofern sie selbst einmal pflegebedürftig werden sollten.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen haben wir unsere Vorjahresstudien aktualisiert. Dabei stellen wir im Folgenden zunächst einmal die verschiedenen Produktlösungen und ihre individuellen Besonderheiten vor. Hierbei erläutern wir auch, worauf der Kunde beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte, damit diese auch im eventuellen Pflegefall, der in aller Regel erst Jahrzehnte später auftritt, noch bedarfsgerecht ist. Darüber hinaus ermitteln wir anhand von Fallbeispielen, welche monatlichen Beiträge vonnöten wären, um die derzeit bestehende Pflegelücke mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung zu schließen.