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Absicherung im Pflegefall: Mit der Pflegezusatzversicherung zur Pflegevollversicherung 2023

Datum
16.05.2023

Titel
Absicherung im Pflegefall: Mit Mit der Pflegezusatzversicherung zur Pflegevollversicherung

Inhalt

Das Thema Pflege bleibt auch in der neuen Legislaturperiode eine Herausforderung für die neue Bundesregierung. Im April 2023 hat das Bundeskabinett eine weitere Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, die im ersten Schritt eine Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes um (bis zu) 0,35 Prozentpunkte noch in diesem Jahr vorsieht.

Fast zeitgleich stellte ein Expertenrat einen Vorschlag für eine generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung vor, der sozialpolitische Flankierungen vorsieht und als verpflichtende Zusatzversicherung die zukünftigen Eigenanteile bei einer stationären Versorgung eindämmen soll. Bereits im Vorjahr veröffentlichte der PKV-Verband einen Vorschlag für einen ‚neuen Generationenvertrag in der Pflege‘, der die umlagefinanzierten Leistungen des SGB XI auf das heutige Niveau begrenzt und die zukünftige Leistungsentwicklung auf die kapitalgedeckte Vorsorge verweist.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erscheinen solche Überlegungen sinnvoll. Waren 2016 deutschlandweit 2,94 Millionen Menschen pflegebedürftig, betrug die Zahl 2021 bereits 4,9 Millionen, was einen Anstieg von 67 % bedeutet. Dieser steigenden Zahl von Leistungsempfängern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszahler gegenüber. Bereits bis 2035 ist in den westdeutschen Flächenländern mit einem Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter um bis zu 11 % und in den östlichen Flächenländern sogar um bis zu 15 % zu rechnen.

Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehenden finanziellen Belastung ist der Bevölkerung mittlerweile auch bekannt. In einer Allensbach-Untersuchung vom Juni 2019 machten sich 46 % der Befragten Sorgen, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein. Besonders ausgeprägt war diese Sorge demnach mit 58 % bei Senioren ab dem 60. Lebensjahr. Im Pflegefall müssen nämlich nicht nur die Altersrente, sondern auch vorhandene Ersparnisse und Vermögenswerte zur Deckung der Versorgungslücke herangezogen werden. In diesem Zusammenhang drängt sich bei Paaren vielfach die Frage nach der künftigen finanziellen Situation des (Ehe-)Partners auf.

Trotz dieses Unbehagens und der starken (medialen) Aufmerksamkeit, die dem Pflegethema gewidmet wurde, stagnierten die Bestandszuwächse in der Pflegezusatzversicherung in den vergangenen Jahren. Im Ergebnis hatten Ende 2021 erst ca. 5,3 % der Bevölkerung in Deutschland beziehungsweise 4,4 Millionen Personen eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall abgeschlossen.

Ein Grund für die Kaufzurückhaltung scheint, dass Verbraucher die finanzielle Belastung einer Pflegezusatzversicherung scheuen. Dies ging ebenfalls aus der Allensbach-Untersuchung hervor, in welcher jeder Zweite als Hauptgrund gegen den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung angab, dass die Ausgaben dafür zu hoch seien. Allerdings schätzen die meisten Befragten die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung deutlich zu hoch ein. Aktuellere Daten des Allensbach-Instituts aus dem Januar 2021 zeigen sogar, dass Verbraucher den Beitrag für eine gute Absicherung im Pflegefall mittlerweile deutlich höher einschätzen als noch 2019. Gleichzeitig zeigt sich eine höhere Zahlungsbereitschaft. Wollten die Befragten 2019 monatlich noch höchstens 77 € für eine Pflegezusatzversicherung bezahlen, waren es 2021 bereits 98 €.

Aufgrund dieser Entwicklungen haben wir unsere Vorjahresstudien aktualisiert. Dabei stellen wir im Folgenden zunächst einmal die verschiedenen Produktlösungen und ihre individuellen Besonderheiten vor. Hierbei erläutern wir auch, worauf der Kunde beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte, damit diese auch im eventuellen Pflegefall, der in aller Regel erst Jahrzehnte später auftritt, noch bedarfsgerecht ist. Darüber hinaus ermitteln wir anhand von Rechenbeispielen, welche monatlichen Beiträge vonnöten wären, um die derzeit bestehende Pflegelücke mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung zu schließen.