Pressemitteilungen
Datum
09.02.2010
Titel
Erhebung des maximalen Zusatzbeitrages birgt hohe Wechselgefahr bei Betriebskrankenkassen
Inhalt
Köln, den 9. Februar 2010 – Mit der Gemeinsame Betriebskrankenkasse (GBK) Köln und der Betriebskrankenkasse (BKK) für Heilberufe haben die ersten Krankenkassen angekündigt, den maximal möglichen Zusatzbeitrag von monatlich einem Prozent des Einkommens zu erheben. Nach einer Mitte Januar durchgeführten Umfrage der Kölner ASSEKURATA Assekuranz Rating-Agentur GmbH unter 1.072 gesetzlich Krankenversicherten weisen gerade die Mitglieder der Innungs- und Betriebskrankenkassen eine hohe Preissensibilität auf. Etwa zwei Drittel der BKK-Versicherten kündigen ihren Kassenwechsel an, wenn ihr Versicherer den Maximalbeitrag erhebt.