Datum
28.04.2025
Titel
Wege zur Pflegevollversicherung mit der Pflegezusatzversicherung
Inhalt
Die Pflegelandschaft in Deutschland steht vor einer Reihe von Herausforderungen, von der zunehmenden Knappheit personeller Ressourcen bis zur Finanzierung im demografischen Wandel. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der – steigenden – Pflegekosten und mutet den Menschen zusätzlich eigenverantwortliche Pflegevorsorge zu.
Die Pflegereformen der vergangenen Jahre haben durch immer mehr Leistungsausweitungen zu immer höheren Beiträgen in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) geführt. Gleichzeitig steigen trotz der Leistungsreformen die Eigenanteile ambulant wie stationär weiter an. Zuletzt hat das Bundeskabinett im April 2023 eine weitere Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht, die dazu geführt hat, dass der Beitragssatz der SPV (inkl. Kinderlosenzuschlag) zum 01.07.2023 für Mitglieder ohne Kinder von 3,4 auf 4,0 % gestiegen ist. Seitdem gelten für Eltern unterschiedliche Beitragssätze in der Pflegeversicherung, je nachdem, wie viele Kinder sie haben. Zum 01.01.2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung erneut um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben und beträgt seitdem für Mitglieder ohne Kinder inkl. Kinderlosenzuschlag 4,2 %. Für Mitglieder mit einem Kind beträgt der Beitragssatz 3,6 % und ist dann je nach Anzahl der Kinder absteigend gestaffelt. Ab 5 Kinder oder mehr ist ein Mindestbeitrag von 2,6 % zu entrichten.
Der PKV-Verband hat mit dem ‚Neuen Generationenvertrag für die Pflege‘ einen Vorschlag vorgelegt, der den Beitragssatz in der SPV konstant halten oder sogar senken kann. Dabei werden die umlagefinanzierten Leistungen des SGB XI auf das heutige Niveau begrenzt und Versicherte müssen künftig stärker privat für das Pflegerisiko vorsorgen.
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erscheinen solche Überlegungen sinnvoll. Waren 2018 deutschlandweit 3,8 Millionen Menschen pflegebedürftig, betrug die Zahl 2023 bereits knapp 5,6 Millionen. Dieser steigenden Zahl von Leistungsempfängern stehen immer weniger erwerbstätige Beitragszahler gegenüber. Bereits bis 2035 ist in den westdeutschen Flächenländern mit einem Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter um bis zu 11 % und in den östlichen Flächenländern sogar um bis zu 15 % zu rechnen.
Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit und der damit einhergehenden finanziellen Belastung ist der Bevölkerung bewusst. In einer Allensbach-Untersuchung vom Mai 2023 machten sich 39 % der Befragten im Alter zwischen 50 und 70 Jahren Sorgen, im Pflegefall nicht ausreichend abgesichert zu sein.Gleichzeitig gaben jedoch in der Untersuchung 63 % der Befragten in derselben Altersgruppe an, dass sie bislang nichts unternommen haben, um sich auf die Situation, pflegebedürftig zu werden, spezifisch vorzubereiten. Diese Entwicklung zeigt sich auch in den stagnierenden Bestandszuwächsen in der Pflegezusatzversicherung in den vergangenen Jahren. Im Ergebnis hatten Ende 2023 erst ca. 5,4 % bzw. 4,5 Millionen Personen eine zusätzliche Absicherung für den Pflegefall abgeschlossen.
Aufgrund dieser Entwicklungen haben wir unsere Vorjahresstudien aktualisiert. Dabei stellen wir im Folgenden zunächst einmal die verschiedenen Produktlösungen und ihre individuellen Besonderheiten vor. Hierbei erläutern wir auch, worauf der Kunde beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte, damit diese auch im eventuellen Pflegefall, der in aller Regel erst Jahrzehnte später auftritt, noch bedarfsgerecht ist. Darüber hinaus ermitteln wir anhand von Rechenbeispielen, welche monatlichen Beiträge vonnöten wären, um die derzeit bestehende Pflegelücke mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung zu schließen.