
Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 hat die Zinszusatzreserve (ZZR) eine zentrale Rolle dabei gespielt, die deutsche Lebensversicherung durch die herausfordernde Niedrigzinsphase zu begleiten. Die hohen Garantien klassischer Lebensversicherungsverträge, die die Bestände der Lebensversicherer bis heute prägen, lagen in dieser Zeit spürbar über dem Zinsniveau, das in der Neuanlage am Kapitalmarkt zu erzielen war. Auf der Passivseite waren die Lebensversicherer somit mit langfristigen Garantieverpflichtungen konfrontiert, während sich auf der Aktivseite nur eingeschränkte Möglichkeiten für Anlagen mit vergleichbarer Rendite boten. Als regulatorische Maßnahme wurde die ZZR insoweit geschaffen, um die langfristige Erfüllbarkeit der Garantien klassischer Lebensversicherungsverträge auch in einem Umfeld dauerhaft niedriger Zinsen sicherzustellen. Zugleich stärkte die ZZR als zusätzlicher Sicherheitspuffer die Kapitalbasis der Unternehmen und trug zur Stabilität des Systems bei. Innerhalb rund einer Dekade summierte sich die ZZR auf bis zu 96 Milliarden Euro – ein erheblicher Betrag, dessen Finanzierung die laufenden Ergebnisse vieler Unternehmen belastete und meist nur durch das Heben von stillen Reserven möglich war.
Mit dem abrupten Anstieg der Kapitalmarktzinsen hat sich seit 2022 das Umfeld für Lebensversicherer grundlegend verändert. Höhere Zinsen erleichtern die Finanzierung langfristiger Garantieverpflichtungen und ermöglichen wieder auskömmliche Renditen bei der Neu- und Wiederanlage. Gleichzeitig hat sich die Dynamik der ZZR verändert. Der zuvor kontinuierlich fallende Referenzzins, der für die ZZR-Berechnung herangezogen wird, liegt seither stabil bei 1,57 % und dürfte künftig wieder steigen. Bereits seit 2022 wird die ZZR schrittweise abgebaut, da hochverzinste Altverträge auslaufen. Dieser Abbau passiert nicht auf einen Schlag, sondern verteilt sich über einen längeren Zeitraum, was sowohl auf die Mechanik der ZZR-Berechnung (die Trägheit des Referenzzinses) als auch die Langfristigkeit der Verträge zurückzuführen ist. Unsere aktuelle Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien zeigt, dass die Branchen-ZZR Ende 2025 wieder unter die Grenze von 80 Milliarden Euro gefallen ist und damit bereits ein deutliches Stück unter ihrem Höchststand rangiert.
Um die zukünftige Entwicklung der ZZR besser zu veranschaulichen, haben wir in folgender Abbildung den Verlauf der ZZR unter der Annahme eines stabilen Zinsniveaus in die Zukunft modelliert. Es zeigt sich, dass die ZZR auch 2026 weiter moderat zurückgehen dürfte, sich der Abbauprozess ab 2027 mit steigendem Referenzzins jedoch voraussichtlich beschleunigen wird.
Die Simulation verdeutlicht, dass die schrittweise Auflösung der ZZR über einen längeren Zeitraum hinweg erhebliche, bilanziell wirksame Ergebnisbeiträge liefern kann. Für 2026 erwarten wir Rückflüsse in Höhe von etwa fünf Milliarden Euro, die in den Jahren 2027 bis 2029 sogar auf niedrige zweistellige Milliardenbeträge ansteigen könnten. Die genaue Höhe hängt dabei wesentlich von der zukünftigen Entwicklung der Kapitalmarktzinsen ab. Auf Einzelunternehmensebene spielt zudem die jeweilige Bestandsstruktur eine entscheidende Rolle.
Strategische Verwendung der freiwerdenden Mittel
Für die Versicherer stellt sich damit die Frage nach der Verwendung dieser Mittel. Dabei bedeutet die Auflösung der ZZR nicht automatisch zusätzliche, frei verfügbare Liquidität. Vielmehr stellt sich für die Unternehmen die Frage, wie die bilanziellen Effekte der Auflösung genutzt werden. Grundsätzlich gibt es hier zwei Ansätze:
Ein wesentlicher Nebeneffekt der Zinswende sind stille Lasten in den Kapitalanlageportfolios der Lebensversicherer. Festverzinsliche Wertpapiere, die während der Niedrigzinsphase mit niedrigen Coupons erworben wurden, weisen nun Marktwerte unterhalb ihrer Buchwerte auf. Diese stillen Lasten sind bilanziell unproblematisch, solange die Papiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden und keine Abschreibungen aufgrund von Kreditrisiken erforderlich sind. Sie bleiben jedoch ökonomisch relevant, beispielsweise unter Solvency II oder wenn Umschichtungen oder Liquiditätsbedarfe entstehen. Die Mittel aus der ZZR-Auflösung können genutzt werden, um stille Lasten auszugleichen oder ihre Auswirkungen zu begrenzen, was die Stabilität und Ertragsflexibilität der Kapitalanlageportfolios stärkt.
Sollten Lebensversicherer hingegen darauf verzichten, stille Lasten zu realisieren, könnten die Erträge den Spielraum erhöhen, um zusätzliche Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) vorzunehmen. Im Rahmen der Überschussbeteiligung könnten die RfB-Mittel eingesetzt werden, um die laufende Verzinsung zu erhöhen oder zusätzliche Schlussüberschüsse zu gewähren. Versicherungsnehmer würden dann unmittelbarer von den ZZR-Rückflüssen profitieren. Zugleich würde dies die Attraktivität klassischer Lebensversicherungsprodukte steigern und könnte im Wettbewerb neue Impulse setzen.
Kollektivgedanke vs. Einzelschicksal
Die strategische Entscheidung, wie die Mittel verwendet werden, dürfte stark von unternehmensspezifischen Faktoren abhängen. Unternehmen mit hohen stillen Lasten werden möglicherweise stärker auf den bilanziellen Ausgleich setzen, während andere die Überschussbeteiligung in den Vordergrund stellen. Daraus lässt sich ein Spannungsfeld zwischen dem Kollektivgedanken und individuellen Effekten auf Kundenebene ableiten. Denn wenn Lebensversicherer zunächst ihre Bilanz stärken und bei der Überschussdeklaration zurückhaltend agieren, profitieren die Versicherungsnehmer erst in mittelferner Zukunft von den ZZR-Auflösungen und den höheren Wiederanlagezinsen.
Aus Kundensicht ergeben sich durch die Auflösung der ZZR unterschiedliche Szenarien, die stark von individuellen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Garantieniveau und dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abhängen. So könnten Versicherungsnehmer, die über viele Jahre hinweg aktiv zur Finanzierung der ZZR beigetragen haben, im Nachteil sein, wenn ihre Verträge bald auslaufen. Diese Kunden mussten während der Niedrigzinsphase auf höhere Überschüsse verzichten, da ein Großteil der Erträge zur Bildung der ZZR verwendet werden musste. Von der Auflösung der ZZR und höheren Rohüberschüssen würden sie jedoch nicht mehr profitieren, sofern ihre Policen vor der Entfaltung der positiven Effekte enden. Demgegenüber ist zu berücksichtigen, dass gerade diese Kunden häufig überproportional von den historisch hohen Garantiezinsen profitieren, die in den klassischen Lebensversicherungsverträgen verankert sind.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass die Auflösung der ZZR den Lebensversicherern mehr Handlungsspielraum eröffnet. Sie ist jedoch kein Selbstläufer in Richtung höherer Überschussbeteiligungen. Vielmehr handelt es sich um bilanziell wirksame Ergebnisentlastungen, deren Nutzung im Spannungsfeld von Kapitalanlage, regulatorischer Gewinnbeteiligungssystematik und kollektiver Fairness steht. Ob die Mittel zur Stärkung der Bilanz, zum Abbau stiller Lasten oder zur unmittelbaren Weitergabe an die Kunden eingesetzt werden, ist letztlich eine risikostrategische Entscheidung. Damit wandelt sich die ZZR von einem reinen Sicherungsinstrument zu einem Steuerungsfaktor in der Unternehmenspolitik. Für die einzelnen Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass die positiven Effekte der ZZR-Auflösung zwar spürbar werden, aber nicht notwendigerweise kurzfristig und gleichmäßig. Vielmehr hängen sie davon ab, wie die Unternehmen den gewonnenen Handlungsspielraum im Sinne von Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und generationengerechter Überschussbeteiligung einsetzen. Oder anders gesagt: Die ZZR-Auflösung schafft Optionen, aber keine Automatismen.
Autorin: Stefanie Gerards (Senior-Analystin Assekurata GmbH)
Der Beitrag Vom Sicherheitsnetz zum Gestaltungsinstrument: Die Zinszusatzreserve im Wandel erschien zuerst auf Assekurata.
